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DAV Sektion Niederelbe-Hamburg |
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Nachrichtenblatt Nr. 2/03 | ||
Antrag zur Mitgliederversammlung 2003 der Sektion Niederelbe-Hamburg des DAV |
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Die Mitgliederversammlung, möge angelehnt an die Änderung der Mustersatzung der Sektionen des DAV vom 15./16.11. 2002, folgende Satzungsänderung beschließen: |
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1) Der Paragraph 5 wird umbenannt in |
„Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung" |
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2) In den Paragraph 5 wird folgender neuer Absatz 4 aufgenommen: |
„Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann." |
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Begründung (entsprechend „Reisevertragsrecht und Haftungsbegrenzung bei Sektionsveranstaltungen" im „DAV Forum 4/02"): |
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In der Vergangenheit wurde zur Begrenzung der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Sektion und seiner für sie tätigen Personen bei jeder größeren Sektionsveranstaltung (z.B. Sommerfahrt) von den Teilnehmern dieser Veranstaltung eine Haftungsbeschränkungserklärung unterschrieben. Eine solche Erklärung wird, auch wenn sie von jedem Teilnehmer einer Sektionsveranstaltung individuell unterzeichnet wird, wie eine allgemeine Geschäftsbedingung behandelt. Nach Aufnahme der „Klauselverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in den Schuldrechtsteil des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab dem 1.1. 2002 (Paragraphen 305 ff. BGB) ist eine Haftungsbegrenzung für Körperschäden überhaupt nicht mehr möglich. |
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Um sich für die Fälle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, die bei der Benutzung von Vereinseinrichtungen des Gesamtvereins und der Sektionen, vor allem aber auch bei der Teilnahme an Sektionsveranstaltungen zu Körper- oder Sachschäden der Teilnehmer führen, auf eine Haftungsbegrenzung berufen können, müssen der DAV und seine Sektionen diese zukünftig in ihren Satzungen verankern. Diese Möglichkeit ist nicht zu beanstanden und mit dem zur Beurteilung heranzuziehenden Grundsatz von Treu und Glauben zwischen Verein und Mitgliedern vereinbar. In der Rechtssprechung wird diese Verfahrensweise anerkannt, wie auch eine jüngste Entscheidung des OLG Celle belegt. |
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Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Aufnahme dieser Formulierung in die Satzung die vom DAV für die Sektionen und Mitglieder abgeschlossenen Versicherungen nicht ausgeschaltet werden. Aus diesem Grund findet eine Haftung der Sektionen in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nur statt, soweit die Vereinsversicherungen nicht eintreten oder nicht ausreichen. Dagegen ist eine weitergehende Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit satzungsgemäß ausgeschlossen. |
Silke Peters, Jugendreferentin |
Voranschlag 2003 | |||||
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Einnahmen | Ausgaben | ||||
Beiträge | 105.000,00 € | Beitragsabführung München | 56.000,00 € | ||
Aufnahmegebühren | 500,00 € | Hüttenausgaben lfd. Kosten | 5.000,00 € | ||
Hütteneinnahmen | 16.000,00 € | Hüttenausgaben: Fenstersanierung | 15.000,00 € | ||
Zinsen | 1.000,00 € | Vortragswesen | 4.000,00 € | ||
Anzeigen | 1.500,00 € | Nachrichtenblatt | 20.000,00 € | ||
Entnahme aus Rücklagen | 16.500,00 € | Jugendarbeit | 9.000,00 € | ||
. 140.500,00 € | Familienarbeit | 1.500,00 € | |||
Erwachsenen- und Regionalgruppen | 750,00 € | ||||
Ausbildung | 1.000,00 € | ||||
Bücherei | 250,00 € | ||||
Geschäftsstelle | 12.000,00 € | ||||
Personalkosten | 6.000,00 € | ||||
Verwaltungskosten | 8.000,00 € | ||||
Sonstige Ausgaben | 2.000,00 € | ||||
140.500,00 € | |||||
Hamburg, Januar 2003 |
Alpiner Sicherheits-Service des DAV (ASS) | |
Ihre persönlichen Schutzleistungen auf einen Blick |
Tag und Nacht mit Sicherheit für Sie da! |
Für Ihre Hilfe ist immer jemand erreichbar. Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr. Im Auftrag des DAV stehen geschulte Fachkräfte der ELVIA Notrufzentrale unter der Rufnummer +49 (0)89/624 24-393 für Sie bereit. |
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Ob In- oder Ausland: In Notsituationen zur Stelle! |
Mit dem Alpinen Sicherheits-Service werden bis zu 20.500,– € für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen übernommen. So sind Sie weltweit finanziell geschützt. |
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Im Ausland krank? Sie sind versichert! |
Benötigen Sie im Ausland ärztliche Hilfe bei Unfällen oder bei akuter Erkrankung während einer Bergfahrt, dann werden Ihnen die Kosten der medizinischen Versorgung erstattet. |
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Krankenrücktransport! Mit ASS wird alles organisiert! |
Ist die medizinische Versorgung im Ausland unzureichend und wird eine Verlegung oder ein Rücktransport ärztlich angeordnet, so werden die anfallenden Kosten übernommen. Dies gilt weltweit! Auch die Überführungskosten bei Tod werden in unbegrenzter Höhe getragen. |
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Nach schweren Unfällen: Rechnen Sie mit finanzieller Hilfe! |
Die Entschädigungssumme für Invalidität beträgt nun bis zu 20.500,– €, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 20 % führt. |
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Für den Fall der Fälle: Haftpflichtversichert! |
Mit dieser Versicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mit mehr als 41,5 Millionen oder aus Sachschäden mit mehr als 153.000,– € abgesichert, sofern sich Ansprüche aus den einzeln genannten sportlichen Aktivitäten ergeben. |
Kletterkurse für Anfänger |
Eltern und Kinder klettern gemeinsam |
Dieser Kurs richtet sich an Eltern, die bisher noch nicht geklettert sind und mit ihren Kindern gemeinsam klettern möchten. |
Ziel des Kurses ist es, die Eltern zu befähigen, selbstständig im Toprope (Seilsicherung von oben) mit ihren Kindern und anderen Kletterpartnern weiter klettern zu können. |
Aus Platzgründen im Inneren der Kletteranlage ist die Teilnehmerzahl auf 4 Eltern-Kind- Paare begrenzt. |
Sollte das Wetter schön sein, werden wir auch draußen klettern. |
Termine: Montag, der 5.5., 12.5., 19.5. und 2.6. 03 von 17 bis 18.30 Uhr im DAV-Kletterzentrum |
Voraussetzungen: Alle Kletterer müssen Mitglied in einer Hamburger DAV-Sektion sein. Gurte und Karabiner können ausgeliehen werden |
Kosten: Eintritt in die Kletteranlage |
Leitung: Astrid Burba, Tel.: 040 /880 2175 |
Anmeldung in der Geschäftsstelle der Sektion Niederelbe-Hamburg unter Telefon: 040/24 03 66 zu den Geschäftszeiten (Mo, Mi, Do 15 – 18 Uhr) |
Interessierte finden hier einen Aufnahmeantrag |
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Ausrichter der 50. Sternwanderung der Nordwestdeutschen Sektionen am 24. Mai 2003 ist die Sektion Bielefeld des DAV. |
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24.05.03 |
19.00h Alpenländischer Abend im "Altes Forsthaus", Bückeburg |
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25.05.03 |
50. Sterntreffen im "Ratskeller", Bückeburg |
Wie in jedem Jahr, so nimmt die Wandergruppe auch in diesem Jahr an der Sternwanderung teil. |
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Nähere Auskunft erteilt Rudolf Näther, Telefon 040-7106648. |
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THI 16.12.02/30.03.03 |