DAV Sektion Niederelbe-Hamburg

Nachrichtenblatt Nr. 2/03

Antrag zur Mitgliederversammlung 2003 der Sektion Niederelbe-Hamburg des DAV

Die Mitgliederversammlung, möge angelehnt an die Änderung der Mustersatzung der Sektionen des DAV vom 15./16.11. 2002, folgende Satzungsänderung beschließen:

1) Der Paragraph 5 wird umbenannt in 
„Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung"

2) In den Paragraph 5 wird folgender neuer Absatz 4 aufgenommen:

„Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann."


Begründung (entsprechend „Reisevertragsrecht und Haftungsbegrenzung bei Sektionsveranstaltungen" im „DAV Forum 4/02"):

In der Vergangenheit wurde zur Begrenzung der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Sektion und seiner für sie tätigen Personen bei jeder größeren Sektionsveranstaltung (z.B. Sommerfahrt) von den Teilnehmern dieser Veranstaltung eine Haftungsbeschränkungserklärung unterschrieben. Eine solche Erklärung wird, auch wenn sie von jedem Teilnehmer einer Sektionsveranstaltung individuell unterzeichnet wird, wie eine allgemeine Geschäftsbedingung behandelt. Nach Aufnahme der „Klauselverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in den Schuldrechtsteil des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab dem 1.1. 2002 (Paragraphen 305 ff. BGB) ist eine Haftungsbegrenzung für Körperschäden überhaupt nicht mehr möglich.


Um sich für die Fälle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, die bei der Benutzung von Vereinseinrichtungen des Gesamtvereins und der Sektionen, vor allem aber auch bei der Teilnahme an Sektionsveranstaltungen zu Körper- oder Sachschäden der Teilnehmer führen, auf eine Haftungsbegrenzung berufen können, müssen der DAV und seine Sektionen diese zukünftig in ihren Satzungen verankern. Diese Möglichkeit ist nicht zu beanstanden und mit dem zur Beurteilung heranzuziehenden Grundsatz von Treu und Glauben zwischen Verein und Mitgliedern vereinbar. In der Rechtssprechung wird diese Verfahrensweise anerkannt, wie auch eine jüngste Entscheidung des OLG Celle belegt.


Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Aufnahme dieser Formulierung in die Satzung die vom DAV für die Sektionen und Mitglieder abgeschlossenen Versicherungen nicht ausgeschaltet werden. Aus diesem Grund findet eine Haftung der Sektionen in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nur statt, soweit die Vereinsversicherungen nicht eintreten oder nicht ausreichen. Dagegen ist eine weitergehende Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit satzungsgemäß ausgeschlossen.

Silke Peters, Jugendreferentin

Voranschlag 2003

Einnahmen Ausgaben
Beiträge 105.000,00 € Beitragsabführung München 56.000,00 €
Aufnahmegebühren 500,00 € Hüttenausgaben lfd. Kosten 5.000,00 €
Hütteneinnahmen 16.000,00 € Hüttenausgaben: Fenstersanierung 15.000,00 €
Zinsen 1.000,00 € Vortragswesen  4.000,00 €
Anzeigen  1.500,00 € Nachrichtenblatt 20.000,00 €
Entnahme aus Rücklagen 16.500,00 € Jugendarbeit 9.000,00 €
. 140.500,00 € Familienarbeit 1.500,00 €
Erwachsenen- und Regionalgruppen  750,00 €
Ausbildung  1.000,00 €
Bücherei  250,00 €
Geschäftsstelle 12.000,00 €
Personalkosten 6.000,00 €
Verwaltungskosten 8.000,00 €
Sonstige Ausgaben 2.000,00 €
140.500,00 €
Hamburg, Januar 2003

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Aus Platzgründen im Inneren der Kletteranlage ist die Teilnehmerzahl auf 4 Eltern-Kind- Paare begrenzt.
Sollte das Wetter schön sein, werden wir auch draußen klettern.
Termine: Montag, der 5.5., 12.5., 19.5. und 2.6. 03 von 17 bis 18.30 Uhr im DAV-Kletterzentrum
Voraussetzungen: Alle Kletterer müssen Mitglied in einer Hamburger DAV-Sektion sein. Gurte und Karabiner können ausgeliehen werden
Kosten: Eintritt in die Kletteranlage
Leitung: Astrid Burba, Tel.: 040 /880 2175
Anmeldung in der Geschäftsstelle der Sektion Niederelbe-Hamburg unter Telefon: 040/24 03 66 zu den Geschäftszeiten (Mo, Mi, Do 15 – 18 Uhr)
Interessierte finden hier einen Aufnahmeantrag

50. Sternwanderung 2003


Ausrichter der 50. Sternwanderung der Nordwestdeutschen Sektionen am 24. Mai 2003 ist die Sektion Bielefeld des DAV.

24.05.03
19.00h Alpenländischer Abend im "Altes Forsthaus", Bückeburg

25.05.03
50. Sterntreffen im "Ratskeller", Bückeburg
Wie in jedem Jahr, so nimmt die Wandergruppe auch in diesem Jahr an der Sternwanderung teil.

Nähere Auskunft erteilt Rudolf Näther, Telefon 040-7106648.


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THI 16.12.02/30.03.03